Ihr Profil sagt, wofür Sie offen sind. Diese Wahl entscheidet, wer Sie anstellt, wer das Risiko trägt, wenn die Arbeit ausbleibt, und welches Recht Sie schützt — zehn Minuten, einmal, lohnen sich. Geschrieben von jemandem, der unter allen vieren vermittelt hat.
Sie sind selbständig. Sie rechnen nach Stunden oder Tagen ab und tragen Versicherung, Urlaub und die Lücken zwischen den Aufträgen selbst. Geschuldet ist Ihre Arbeitszeit, fachgerecht eingesetzt — nicht ein fertiges Ergebnis. Scheitert das Projekt trotz guter Arbeit, werden Sie trotzdem bezahlt.
Was niemand sagt, bis es darauf ankommt: Scheinselbständigkeit. Wer arbeitet wie ein Angestellter — feste Zeiten, deren Geräte, deren Weisungen, jahrelang ein einziger Kunde —, den kann die Deutsche Rentenversicherung rückwirkend als Angestellten einstufen. Die Nachzahlung der Sozialbeiträge trifft den Kunden, und der Kunde hält sich an Sie. Zwei Dinge schützen: mehr als ein Auftraggeber, und ein Vertrag, der eine Leistung beschreibt statt eines Arbeitsplatzes.
§ 631 BGB. Sie versprechen ein bestimmtes Werk — es ist fertig oder es ist nicht fertig. Bezahlt wird nach der Abnahme (§ 640): Der Kunde nimmt ab, und mit der Abnahme geht die Gefahr auf ihn über. Davor liegt sie bei Ihnen.
Was niemand sagt: Sie haften nach der Abnahme zwei Jahre für Mängel (§ 634a) — Nachbesserung auf eigene Kosten, lange nachdem die Rechnung bezahlt war. Deshalb sollte ein Werkvertrag so genau beschreiben, was „fertig" heißt, dass beide Seiten es wiedererkennen würden — und deshalb ist ein offen formulierter eine Falle und keine Bequemlichkeit.
Sie sind Angestellter — der Agentur, nicht des Kunden. Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung, Kündigungsfrist, der Arbeitgeberanteil an den Sozialbeiträgen: alles gilt, und es gilt auch zwischen den Einsätzen. Die Agentur braucht dafür eine Erlaubnis (AÜG).
Drei Dinge, die man wissen sollte. Equal Pay — nach neun Monaten steht Ihnen zu, was ein vergleichbarer Mitarbeiter des Kunden verdient, sofern kein Tarifvertrag etwas anderes regelt; Branchenzuschläge heben Sie schon vorher stufenweise an. Überlassungshöchstdauer — achtzehn Monate bei einem Kunden, dann endet der Einsatz, ob beide Seiten wollen oder nicht; das ist zwischen Ihnen und dem Kunden nicht verhandelbar. Und Ihr Stundenlohn ist nicht das, was der Kunde zahlt: Die Agentur schlägt einen Faktor auf, üblicherweise 1,8–2,5, der Ihre Anstellung, die Zeit ohne Einsatz und das Risiko abdeckt, das sie trägt.
Die Agentur stellt Sie vor und wird einmal bezahlt, meist ein Anteil Ihres ersten Jahresgehalts. Danach besteht das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Unternehmen, und die Agentur ist draußen. Kündigungsfristen, Kündigungsschutz nach sechs Monaten und alles Weitere aus BGB und KSchG gelten ganz normal.
Gut zu wissen: Das Vermittlungshonorar hängt oft daran, dass Sie bleiben — gehen Sie in den ersten Monaten, muss die Agentur es unter Umständen zurückzahlen. Das ist deren Sache mit dem Kunden, erklärt aber, warum eine Agentur fragt, wie ernst es Ihnen ist, bevor sie Sie vorstellt.
Sie stellen sich selbst an. Sie schulden Tätigkeit. Sie tragen die Lücken, die Versicherung und die Frage der Scheinselbständigkeit.
Sie stellen sich selbst an. Sie schulden ein fertiges Ergebnis — und danach zwei Jahre Gewährleistung.
Die Agentur stellt Sie an. Equal Pay nach neun Monaten, höchstens achtzehn Monate bei einem Kunden.
Der Kunde stellt Sie an. Die Agentur wird einmal bezahlt und tritt ab.
Eine Übersicht, keine Rechtsberatung. Welcher dieser Fälle tatsächlich vorliegt, entscheidet der Wortlaut Ihres Vertrages — und zwar der Wortlaut, nicht die Überschrift.